Rechtliches · Stand: 03.11.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit der MARCODES GmbH, Lena-Christ-Str. 2, 82031 Grünwald, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 309194, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Hochmuth (im Folgenden „MARCODES“ oder „wir“). Kontakt: Telefon +49 89 244 19 0 19, E-Mail hi@marcodes.com.
Die AGB bestehen aus fünf Teilen. Teil A gilt für alle Verträge. Die Teile B bis D enthalten zusätzliche Regeln für einzelne Leistungsarten. Teil E enthält Regeln, die nur für Verträge mit Verbrauchern außerhalb des Shops gelten.
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
Teil B: Beratung, Entwicklung und Marketing
Teil C: Hosting, Betreuung und Wartung
Teil D: Produkte aus dem Shop (nur für Unternehmen): digitale Inhalte, Webinare, Abos und Festpreis-Pakete
Teil E: Besondere Bestimmungen für Verbraucher bei Verträgen außerhalb des Shops
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen MARCODES und ihren Kunden über Beratung, Software- und Webentwicklung, Hosting, Betreuung und Wartung, Marketing sowie über Produkte, die wir in unserem Online-Shop anbieten. Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 20).
(2) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Bestimmungen, die mit „Gilt nur gegenüber Unternehmern“ gekennzeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringen.
(4) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1. die individuelle Vereinbarung, 2. das Angebot oder die Auftragsbestätigung mit der Leistungsbeschreibung, bei Shop-Produkten die Produktseite zum Zeitpunkt der Bestellung, 3. die Teile B bis E dieser AGB, 4. Teil A dieser AGB, 5. die gesetzlichen Vorschriften.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf unserer Website, in Präsentationen und in Prospekten sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung, uns eine Anfrage oder Bestellung zu senden.
(2) Unsere schriftlichen Angebote sind 30 Tage ab ihrem Datum gültig, wenn im Angebot nichts anderes steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt (zum Beispiel per E-Mail oder durch Unterschrift) oder wenn wir eine Bestellung oder Anfrage in Textform bestätigen (Auftragsbestätigung).
(3) Für Bestellungen im Online-Shop gilt zusätzlich § 21 in Teil D.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang unserer Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Produktseite. Eine Beschaffenheitsangabe ist keine Garantie. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich als solche bezeichnen und in Textform erklären.
(2) Wir erbringen unsere Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistung. Bestimmte wirtschaftliche Erfolge, zum Beispiel Umsätze, Besucherzahlen, Platzierungen in Suchmaschinen oder Anfragen, schulden wir nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Wir dürfen zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einsetzen. Für sie haften wir wie für eigenes Handeln. Werden dabei personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, gilt § 13.
(4) Wir dürfen bei der Leistungserbringung Software-Werkzeuge einsetzen, auch solche mit künstlicher Intelligenz. Vertrauliche Informationen des Kunden geben wir dabei nur an Anbieter weiter, die sie nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für das Training ihrer Modelle, verwenden. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt bei uns.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Produktseite genannte Vergütung. Ist nichts anderes vereinbart, rechnen wir nach Aufwand ab. Unser Standard-Tagessatz beträgt 1.500 Euro netto für einen Personentag von acht Stunden. Teile eines Tages rechnen wir anteilig in Einheiten von 15 Minuten ab.
(2) Gegenüber Unternehmern sind alle Preise Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern gilt § 30 in Teil E.
(3) Reisezeiten, Reisekosten und Spesen für Einsätze vor Ort berechnen wir gesondert, soweit dies vereinbart ist. Auslagen, die wir auf Wunsch des Kunden tätigen, zum Beispiel für Lizenzen, Bildrechte, Domains oder Werbebudgets, berechnen wir zum Einkaufspreis weiter, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(4) Festpreis-Leistungen und Shop-Produkte berechnen wir vor Beginn der Leistung oder vor der Bereitstellung, wenn im Angebot oder auf der Produktseite nichts anderes steht. Leistungen nach Aufwand berechnen wir monatlich nachträglich. Laufende Leistungen wie Hosting, Wartung und Abos berechnen wir für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat dürfen wir Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen verlangen (§ 632a BGB).
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Wir übermitteln Rechnungen elektronisch.
(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regeln (§§ 286, 288 BGB). Bei Verzug mit Zahlungen für laufende Leistungen von mehr als 30 Tagen dürfen wir diese Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zurückhalten, bis der Kunde gezahlt hat. Bei Hosting stellen wir dabei keine Daten des Kunden dauerhaft unzugänglich und löschen keine Daten.
(7) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(8) Gilt nur gegenüber Unternehmern: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten dürfen wir die laufende Vergütung frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal in zwölf Monaten anpassen, wenn sich unsere Kosten für die Leistung, insbesondere für Personal, Rechenzentren und Lizenzen, verändert haben. Wir kündigen die Anpassung mindestens zwei Monate vorher in Textform an und begründen sie. Steigt die Vergütung um mehr als fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen. Auf dieses Recht weisen wir in der Ankündigung hin. Sinken unsere Kosten, geben wir dies nach denselben Grundsätzen weiter.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Viele unserer Leistungen setzen die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die die nötigen Entscheidungen trifft oder kurzfristig herbeiführt. Er stellt uns rechtzeitig, vollständig und kostenfrei die Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge und Testdaten zur Verfügung, die wir für die Leistung brauchen, und prüft Zwischenergebnisse, die wir ihm vorlegen, in angemessener Frist.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er die Rechte an Inhalten besitzt, die er uns zur Verwendung überlässt, zum Beispiel Texte, Bilder, Logos, Marken und Daten, und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt. Für Werbeaussagen, Preisangaben und Pflichttexte, die vom Kunden stammen, ist der Kunde verantwortlich, wenn wir nicht ausdrücklich eine rechtliche Prüfung übernommen haben. Eine Rechtsberatung erbringen wir nicht.
(3) Der Kunde sichert seine Daten in angemessenen Abständen, wenn die Datensicherung nicht zu unseren vereinbarten Leistungen gehört.
(4) Kommt der Kunde einer Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Wir weisen den Kunden auf eine fehlende Mitwirkung hin, sobald wir sie bemerken. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dürfen wir nach Aufwand zum vereinbarten Satz, sonst zum Standard-Tagessatz nach § 4 Abs. 1, berechnen, wenn der Kunde die fehlende Mitwirkung zu vertreten hat. Weitergehende Rechte, insbesondere nach §§ 642, 643 BGB, bleiben unberührt.
§ 6 Änderungswünsche (Change Requests)
(1) Der Kunde kann Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs jederzeit in Textform anfragen.
(2) Wir prüfen den Änderungswunsch und teilen dem Kunden in Textform mit, wie er sich auf Aufwand, Vergütung und Termine auswirkt. Ist die Prüfung selbst mit mehr als geringem Aufwand verbunden, sagen wir das vorher und berechnen den Prüfaufwand nur, wenn der Kunde zustimmt.
(3) Die Änderung wird verbindlich, wenn beide Seiten sie in Textform vereinbart haben. Bis dahin arbeiten wir auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarung weiter, wenn der Kunde nicht verlangt, die betroffenen Arbeiten zu unterbrechen. Für die Dauer einer vom Kunden gewünschten Unterbrechung verschieben sich die Termine entsprechend.
(4) Wir können einen Änderungswunsch ablehnen, wenn er uns technisch, rechtlich oder mit unseren Kapazitäten nicht zumutbar ist. Die gesetzlichen Rechte des Kunden aus § 650b BGB bleiben unberührt, soweit diese Vorschrift anwendbar ist.
§ 7 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und in Textform bestätigt haben. Andere Zeitangaben sind Planungswerte.
(2) Werden wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, an der Leistung gehindert, zum Beispiel durch höhere Gewalt, Ausfälle von Rechenzentren oder Netzbetreibern, behördliche Maßnahmen oder Streik bei Dritten, verschieben sich die Termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Seiten von den betroffenen Teilen des Vertrags zurücktreten oder sie kündigen. Bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer von uns übernommenen Garantie sowie in allen anderen Fällen, in denen das Gesetz eine Beschränkung der Haftung nicht zulässt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen haften wir für leichte Fahrlässigkeit nicht.
(4) Gilt nur gegenüber Unternehmern: Für den Verlust von Daten haften wir in den Fällen des Absatzes 2 nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung aus einer Datensicherung entstanden wäre, die der Kunde nach § 5 Abs. 3 angemessen vorgenommen hätte. Das gilt nicht, wenn die Datensicherung zu unseren vereinbarten Leistungen gehört.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(6) Gilt nur gegenüber Unternehmern: Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Abschluss eines Mietvertrags vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
§ 9 Verjährung
(1) Gilt nur gegenüber Unternehmern: Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme, bei Leistungen ohne Abnahme mit der Ablieferung oder Bereitstellung.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche in den Fällen des § 8 Abs. 1 und nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Nutzungsrechte
Die Rechte an Arbeitsergebnissen aus Projektleistungen regelt § 15 in Teil B. Die Rechte an Shop-Produkten regeln die §§ 22 und 23 in Teil D.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Seite, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten, vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags. Vertraulich sind Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Quellcode, Zugangsdaten und Kundendaten.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Seite dagegen verstößt, die der empfangenden Seite bereits rechtmäßig bekannt waren, die sie von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erhalten hat oder die sie aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenlegen muss.
(3) Die Pflicht besteht nach dem Ende des Vertrags fünf Jahre fort, für Geschäftsgeheimnisse und Zugangsdaten so lange, wie sie geheim sind.
§ 12 Referenzen
Wir nennen den Namen oder das Logo des Kunden und die erbrachten Leistungen als Referenz, zum Beispiel auf unserer Website, nur mit Einwilligung des Kunden. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen. Gedruckte Unterlagen, die bereits erstellt sind, dürfen wir aufbrauchen.
§ 13 Datenschutz
(1) Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, wenn Sie unsere Website nutzen oder mit uns Kontakt aufnehmen, erklären wir in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Verarbeiten wir bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, zum Beispiel beim Hosting, bei der Wartung oder bei Tests mit echten Daten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den ihm die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates gewähren, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Gilt nur gegenüber Unternehmern: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag München. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Erklärungen, die nach diesen AGB in Textform abzugeben sind, können insbesondere per E-Mail abgegeben werden.
(4) Wir ändern diese AGB für bestehende Verträge nur mit Zustimmung des Kunden. Für neue Verträge gilt die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung.
(5) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Teil B: Beratung, Entwicklung und Marketing
§ 15 Vertragsart, Abnahme und Nutzungsrechte bei Projekten
(1) Vertragsart. Beratung, Workshops, Schulungen, Coaching, Audits, laufende Marketing-Betreuung und alle Leistungen, die nach Aufwand oder in Zeitkontingenten vereinbart sind, erbringen wir als Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB). Wir schulden dabei eine sorgfältige, fachgerechte Tätigkeit, keinen bestimmten Erfolg. Das gilt auch für agile Entwicklung nach Aufwand, bei der Umfang und Reihenfolge der Arbeiten laufend gemeinsam festgelegt werden. Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) gilt nur, wenn das Angebot ausdrücklich ein bestimmtes Ergebnis als abzunehmende Leistung beschreibt, zum Beispiel eine Website oder Software nach einer vereinbarten Leistungsbeschreibung zum Festpreis. Bei Sprints und Paketen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, welche Ergebnisse abzunehmen sind. Für Berichte, Konzepte und Empfehlungen, die wir als Teil einer Beratung liefern, gilt Dienstvertragsrecht, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2) Mängel bei Dienstleistungen. Erbringen wir eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß und haben wir das zu vertreten, erbringen wir sie innerhalb angemessener Frist ohne Mehrkosten vertragsgemäß, wenn der Kunde uns den Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn kennt, in Textform mitteilt. Weitere gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(3) Abnahme. Bei Werkleistungen teilen wir dem Kunden mit, dass das Ergebnis oder ein in sich abgeschlossener Teil fertiggestellt ist, und setzen ihm eine angemessene Frist zur Abnahme von mindestens 14 Tagen. Der Kunde prüft das Ergebnis in dieser Frist anhand der vereinbarten Abnahmekriterien, sonst anhand der Leistungsbeschreibung. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden; diese Mängel beseitigen wir im Rahmen der Mängelhaftung. Für abgrenzbare Teile eines Werks können Teilabnahmen vereinbart werden.
(4) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Absatz 3 unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Verbraucher, tritt diese Folge nur ein, wenn wir ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen haben.
(5) Mängel bei Werkleistungen. Ist ein Werk mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den Regelungen in den §§ 8 und 9. Der Kunde beschreibt Mängel so genau, wie es ihm möglich ist, möglichst mit den Schritten, mit denen sich der Mangel nachvollziehen lässt. Kein Mangel liegt vor, wenn ein Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter das Ergebnis nach der Abnahme ohne unsere Zustimmung verändert hat, dass es in einer nicht vereinbarten Umgebung betrieben wird oder dass Software Dritter, zum Beispiel Browser, Betriebssysteme, Programmiersprachen oder Schnittstellen, nach der Abnahme geändert wurde. Die Anpassung an solche Änderungen ist eine Wartungsleistung nach Teil C. Gilt nur gegenüber Unternehmern: Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Mangel nicht besteht und hätte der Kunde das bei zumutbarer Prüfung erkennen können, dürfen wir den Aufwand für die Untersuchung nach § 4 Abs. 1 berechnen.
(6) Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. An den Arbeitsergebnissen, die wir im Rahmen des Vertrags individuell für den Kunden erstellen, zum Beispiel Quellcode, Designs, Texte, Konzepte und Dokumentation, räumen wir dem Kunden das nicht ausschließliche, übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, sie in allen bekannten Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und weiterzugeben, auch an andere Dienstleister. Das Recht umfasst den Quellcode der individuell entwickelten Software. Wir übergeben ihn spätestens mit der Abnahme oder am Ende des Vertrags, bevorzugt in einem Repository des Kunden. Ein ausschließliches Nutzungsrecht räumen wir ein, wenn es im Angebot vereinbart ist.
(7) Die Rechte nach Absatz 6 gehen mit der vollständigen Zahlung der Vergütung für das jeweilige Arbeitsergebnis auf den Kunden über. Bis dahin darf der Kunde die Ergebnisse vorläufig für die vereinbarten Zwecke nutzen. Diese vorläufige Erlaubnis können wir widerrufen, wenn der Kunde mit der Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug ist.
(8) An Software, Bausteinen, Werkzeugen, Vorlagen und Know-how, die wir unabhängig vom Auftrag entwickelt haben oder allgemein für mehrere Kunden einsetzen, behalten wir alle Rechte. Sind sie in ein Arbeitsergebnis eingebaut, erhält der Kunde daran ein nicht ausschließliches, übertragbares, zeitlich unbeschränktes Recht, sie als Teil dieses Arbeitsergebnisses zu nutzen und zu bearbeiten. Wir dürfen allgemeines Wissen und Erfahrungen aus dem Projekt weiter nutzen, wenn wir dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offenlegen.
(9) Für Open-Source-Software und andere Software, Schriften oder Bilder von Dritten gelten deren Lizenzbedingungen. Sie haben Vorrang vor den Absätzen 6 bis 8. Wir nennen dem Kunden die wesentlichen eingesetzten Fremdkomponenten und ihre Lizenzen in der Dokumentation oder auf Anfrage.
(10) Die Absätze 6 bis 8 gelten, soweit an den Arbeitsergebnissen Schutzrechte bestehen. Teile, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, können nach geltendem Recht ganz oder teilweise ohne urheberrechtlichen Schutz sein. Wir stellen den Kunden insoweit so, als ob die Rechte nach Absatz 6 bestünden, und machen keine eigenen Rechte daran geltend.
(11) Auf Websites, die wir erstellen, dürfen wir einen dezenten Hinweis auf MARCODES mit einem Link auf unsere Website anbringen, zum Beispiel im Footer. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass wir den Hinweis entfernen.
(12) Marketing. Bei Marketing-Leistungen zahlt der Kunde Werbebudgets für Plattformen Dritter, zum Beispiel für Anzeigen, direkt an die Plattform, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für die Plattformen gelten deren Bedingungen. Entwürfe, die der Kunde nicht auswählt, bleiben bei uns.
Teil C: Hosting, Betreuung und Wartung
§ 16 Hosting
(1) Beim Hosting stellen wir dem Kunden Speicherplatz, Rechenleistung und Dienste auf Servern in Rechenzentren zur Verfügung, die wir selbst oder über Rechenzentrumsbetreiber betreiben. Umfang, Standort der Rechenzentren, Datensicherung und Überwachung ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Verfügbarkeit. Wir sagen für das Hosting eine Verfügbarkeit von 99,9 % im Kalendermonat zu, wenn im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Verfügbar ist das Hosting, wenn die gehostete Website oder Anwendung am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet erreichbar ist und auf Anfragen antwortet. Die Verfügbarkeit berechnet sich als Anteil der Minuten des Kalendermonats, in denen das Hosting verfügbar war, an allen Minuten des Kalendermonats, jeweils abzüglich der Zeiten nach Absatz 3.
(3) Bei der Berechnung nicht als Ausfall zählen:
angekündigte Wartungsarbeiten, die wir mindestens 48 Stunden vorher in Textform ankündigen und möglichst zwischen 22 und 6 Uhr durchführen, bis zu insgesamt vier Stunden im Kalendermonat; längere Wartungsarbeiten zählen als Ausfall,
dringende Sicherheitsupdates, soweit sie nötig sind, um eine akute Gefahr abzuwenden,
Ausfälle, die der Kunde verursacht hat, zum Beispiel durch eigene Änderungen an der Anwendung, an Inhalten oder an Einstellungen, durch Überlastung infolge einer nicht vereinbarten Nutzung oder durch eine Verletzung seiner Pflichten nach Absatz 5,
Störungen außerhalb des Rechenzentrums, auf die wir keinen Einfluss haben, zum Beispiel in Netzen anderer Anbieter, bei Domain-Registrierungsstellen oder bei Diensten Dritter, die der Kunde selbst beauftragt hat,
höhere Gewalt und Angriffe, die nach dem Stand der Technik nicht abzuwehren waren.
(4) Messung und Gutschrift. Wir überwachen die Erreichbarkeit mit einem automatischen Monitoring in Abständen von höchstens fünf Minuten und stellen dem Kunden auf Anfrage den Bericht für einen Kalendermonat zur Verfügung. Wird die zugesagte Verfügbarkeit in einem Kalendermonat nicht erreicht, schreiben wir dem Kunden auf der nächsten Rechnung einen Anteil der monatlichen Vergütung für das betroffene Hosting gut: 10 % bei einer Verfügbarkeit unter 99,9 %, 25 % unter 99,5 % und 50 % unter 99,0 %. Der Kunde muss die Gutschrift nicht beantragen. Weitergehende Rechte des Kunden, insbesondere auf Minderung, Schadensersatz und Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt; Gutschriften werden auf solche Ansprüche angerechnet. Für Betreuung und Wartung gilt die Zusage nicht.
(5) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er selbst auf den Servern speichert oder über sie verbreitet. Er stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein, hält seine Zugangsdaten geheim und informiert uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch bemerkt.
(6) Wir dürfen Inhalte oder Dienste vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte, eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit unserer Systeme oder einen schwerwiegenden Verstoß gegen Absatz 5 bestehen. Wir beschränken die Sperre auf das Nötige, informieren den Kunden unverzüglich und heben die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
§ 17 Betreuung und Wartung
(1) Bei Betreuung und Wartung halten wir die vereinbarte Software, zum Beispiel ein Content-Management-System, ein Framework oder Erweiterungen, im vereinbarten Umfang aktuell, beheben Störungen und beraten den Kunden. Leistungen, Reaktionszeiten und Erreichbarkeit ergeben sich aus dem Angebot. Reaktionszeiten beschreiben, wann wir mit der Bearbeitung beginnen, nicht wann eine Störung behoben ist.
(2) Ist ein monatliches Stundenkontingent vereinbart, verfallen nicht genutzte Stunden am Ende des Monats, wenn im Angebot nichts anderes steht. Leistungen über das Kontingent hinaus erbringen wir nach Absprache und berechnen sie nach § 4 Abs. 1.
(3) Nicht zur Wartung gehören, wenn nichts anderes vereinbart ist, neue Funktionen, größere Versionswechsel mit Umbauten, die Behebung von Fehlern, die der Kunde oder Dritte verursacht haben, sowie Leistungen für Software, die nicht im Angebot genannt ist. Diese Leistungen erbringen wir auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung.
§ 18 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über Hosting, Betreuung und Wartung haben die im Angebot genannte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart und nichts anderes geregelt, verlängert sich der Vertrag nach deren Ablauf auf unbestimmte Zeit und kann dann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(2) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Am Ende des Vertrags stellen wir dem Kunden auf Wunsch seine Daten und Inhalte innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung, zum Beispiel als Dateiarchiv und Datenbank-Export, und unterstützen auf Wunsch gegen Vergütung nach Aufwand beim Umzug zu einem anderen Anbieter. Danach löschen wir die Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Wir weisen den Kunden vor der Löschung darauf hin.
Teil D: Produkte aus dem Shop (nur für Unternehmen)
§ 19 Geltung
Teil D gilt für Produkte, die wir in unserem Online-Shop auf www.marcodes.com anbieten, insbesondere digitale Berichte, Leitfäden und andere Dateien zum Download, Webinare und Online-Workshops, Abos sowie Sprints, Audits und andere Pakete zum Festpreis. Die Teile A bis C gelten ergänzend, soweit Teil D nichts anderes bestimmt.
§ 20 Nur für Unternehmen
(1) Die Angebote in unserem Shop richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern schließen wir über den Shop nicht. Alle Preise im Shop sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer und nicht als Verbraucher bestellt, und gibt den Namen seines Unternehmens an. Die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist freiwillig. Wir können verlangen, dass der Kunde seine Eigenschaft als Unternehmer nachweist, zum Beispiel durch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einen Registerauszug oder eine Gewerbeanmeldung.
(3) Stellt sich heraus, dass ein Verbraucher bestellt hat, können wir die Bestellung ablehnen oder, wenn der Vertrag bereits geschlossen ist, vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge erstatten wir dann unverzüglich. Wer als Verbraucher mit uns einen Vertrag schließen möchte, kann uns gerne für ein individuelles Angebot außerhalb des Shops ansprechen.
§ 21 Bestellung und Vertragsschluss im Shop
(1) Bietet ein Produkt eine direkte Bestellung an, wählen Sie auf der Produktseite das Produkt. Auf der folgenden Seite bestätigen Sie, dass Sie als Unternehmer bestellen, und geben den Namen Ihres Unternehmens an. Danach leiten wir Sie zu unserem Zahlungsdienstleister Stripe weiter. Dort geben Sie Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse und auf Wunsch Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein und wählen eine Zahlungsart. Vor dem Bezahlen sehen Sie alle Angaben und den Gesamtbetrag und können Eingaben berichtigen. Mit einem Klick auf die Schaltfläche zum Bezahlen geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist. Wir bestätigen den Vertrag per E-Mail und senden die Rechnung, bei digitalen Inhalten zusammen mit dem Download-Link.
(3) Bietet ein Produkt keine direkte Bestellung an, sondern eine Anfrage, ist Ihre Anfrage noch kein Angebot. Wir antworten mit einem Angebot. Der Vertrag kommt nach § 2 Abs. 2 zustande.
(4) Wir speichern den Vertragstext. Sie erhalten die Vertragsdaten und diese AGB mit der Bestätigung per E-Mail. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB finden Sie auf dieser Seite.
(5) Welche Zahlungsarten wir anbieten, sehen Sie auf der Bestellseite. Shop-Produkte sind im Voraus zu zahlen, wenn auf der Produktseite nichts anderes steht.
§ 22 Digitale Inhalte (Berichte, Leitfäden, Dateien)
(1) Digitale Inhalte stellen wir nach Vertragsschluss und Zahlung als Download oder per E-Mail bereit. Der Kunde sorgt dafür, dass er die Inhalte mit üblicher Software öffnen kann. Das Dateiformat steht auf der Produktseite.
(2) Unternehmer erhalten das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Recht, die Inhalte im eigenen Unternehmen zu nutzen und innerhalb des eigenen Unternehmens an Mitarbeiter weiterzugeben. Nicht erlaubt sind die Veröffentlichung, der Weiterverkauf, die Weitergabe an Personen außerhalb des eigenen Unternehmens sowie die Nutzung zum Training von Systemen künstlicher Intelligenz, wenn auf der Produktseite nichts anderes steht. Gesetzliche Erlaubnisse, zum Beispiel das Zitatrecht, bleiben unberührt.
(3) Berichte und Leitfäden geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder, der auf der Produktseite oder im Dokument genannt ist. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Eine Pflicht zur Aktualisierung besteht nur, wenn sie auf der Produktseite zugesagt ist.
§ 23 Webinare und Online-Workshops
(1) Webinare und Online-Workshops finden zum angegebenen Termin über die auf der Produktseite genannte Plattform statt. Den Zugang erhalten Sie rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail. Für eine geeignete Internetverbindung und Technik ist der Teilnehmer verantwortlich. Eine Aufzeichnung stellen wir nur bereit, wenn das auf der Produktseite steht. Für die Rechte an Unterlagen und Aufzeichnungen gilt § 22 Abs. 2 entsprechend.
(2) Müssen wir einen Termin aus wichtigem Grund absagen, zum Beispiel wegen Krankheit der Referenten oder weil die auf der Produktseite genannte Mindestzahl an Teilnehmern nicht erreicht ist, informieren wir Sie unverzüglich, bei zu wenigen Teilnehmern spätestens sieben Tage vor dem Termin. Sie können dann einen Ersatztermin wählen oder erhalten den gezahlten Preis zurück.
(3) Der Kunde kann statt des angemeldeten Teilnehmers jederzeit eine andere Person teilnehmen lassen. Sagt der Kunde die Teilnahme bis 14 Tage vor dem Termin in Textform ab, erstatten wir den Preis vollständig. Bei einer späteren Absage oder bei Nichtteilnahme bleibt der volle Preis geschuldet. Wir rechnen ersparte Aufwendungen an. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 24 Abos
(1) Abos sind Verträge über wiederkehrende Leistungen, zum Beispiel ein monatliches Audit. Laufzeit, Abrechnungszeitraum und Leistungen stehen auf der Produktseite. Wir berechnen den Preis für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus.
(2) Ist auf der Produktseite keine Mindestlaufzeit genannt, kann das Abo jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Ist eine Mindestlaufzeit genannt, kann das Abo mit einer Frist von einem Monat zu ihrem Ende gekündigt werden. Wird es nicht gekündigt, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform.
§ 25 Sprints, Audits und andere Festpreis-Pakete
(1) Leistungsumfang, Ergebnisse und Preis eines Pakets stehen auf der Produktseite. Den Termin für den Beginn stimmen wir nach Vertragsschluss mit dem Kunden ab.
(2) Für Pakete gelten Teil B und die Regeln zur Mitwirkung in § 5. Leistungen, die über die Beschreibung des Pakets hinausgehen, sind Änderungswünsche nach § 6.
Teil E: Besondere Bestimmungen für Verbraucher bei Verträgen außerhalb des Shops
§ 26 Geltung
Über unseren Shop schließen wir keine Verträge mit Verbrauchern (§ 20). Verträge mit Verbrauchern sind nur nach einem individuellen Angebot möglich, zum Beispiel für eine Website oder eine Beratung. Für diese Verträge gilt Teil E. Bei Widersprüchen hat Teil E Vorrang vor den Teilen A bis C. Bestimmungen, die mit „Gilt nur gegenüber Unternehmern“ gekennzeichnet sind, gelten für Verbraucher nicht.
§ 27 Widerrufsrecht
Schließen Sie als Verbraucher einen Vertrag mit uns im Fernabsatz, zum Beispiel per E-Mail oder per Telefon, oder außerhalb unserer Geschäftsräume, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
§ 28 Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln. Bei digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen gelten die §§ 327 ff. BGB, insbesondere die Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen nach § 327f BGB. Bei Verträgen über die Herstellung digitaler Inhalte für Verbraucher tritt an die Stelle der Abnahme die Bereitstellung (§ 650 Abs. 2 BGB).
(2) Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. § 9 Abs. 1 gilt nicht.
§ 29 Haftung
Für die Haftung gilt § 8 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5. Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln digitaler Produkte nach den §§ 327 ff. BGB, insbesondere auf Bereitstellung, Nacherfüllung, Preisminderung und Vertragsbeendigung, bleiben davon unberührt.
§ 30 Preise
In Angeboten an Verbraucher nennen wir Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 31 Laufzeit von Hosting, Wartung und anderen Dauerschuldverhältnissen
Die erste Laufzeit eines Vertrags mit Verbrauchern beträgt höchstens zwei Jahre. Eine Verlängerung tritt nur auf unbestimmte Zeit ein. Sie können den Vertrag dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Eine Kündigung zum Ende der ersten Laufzeit ist mit einer Frist von höchstens einem Monat möglich.
§ 32 Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 03.11.2026
Lassen Sie uns reden
Schicken Sie uns ein paar Sätze zum Vorhaben. Wir antworten mit einer ehrlichen Einschätzung.