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Glossar · B

BITV

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit digitaler Angebote öffentlicher Stellen in Deutschland.

Definition

Die BITV, oder Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, ist eine Verordnung der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, die im Jahr 2002 in Kraft trat. Sie regelt die Barrierefreiheit von Internetangeboten öffentlicher Stellen und dient dazu, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen zu erleichtern.

Die BITV basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und orientiert sich an den internationalen Standards für Barrierefreiheit, insbesondere den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die Verordnung legt verbindliche Anforderungen fest, die öffentliche Einrichtungen bei der Gestaltung ihrer Websites und mobilen Anwendungen einhalten müssen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die BITV betrifft Sie direkt, wenn Sie Websites oder Anwendungen für Behörden, Kommunen, Hochschulen oder andere öffentliche Stellen entwickeln oder betreiben. Für private Unternehmen gilt stattdessen meist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das inhaltlich auf ähnlichen Prüfkriterien beruht. Bei öffentlichen Ausschreibungen werden BITV-Konformität und eine Erklärung zur Barrierefreiheit oft ausdrücklich verlangt und sollten im Angebot eingepreist sein.

Hintergrund

Die Notwendigkeit zur Schaffung der BITV ergab sich aus der zunehmenden Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen und der damit verbundenen Verantwortung, diese für alle Bürger zugänglich zu machen. Die Verordnung soll sicherstellen, dass auch Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, wie Seh- oder Hörbehinderungen, die gleichen Informationen und Dienste nutzen können wie nichtbehinderte Personen.

Im Jahr 2011 wurde die BITV als BITV 2.0 neu gefasst, um den WCAG 2.0 Rechnung zu tragen; 2019 folgte die Anpassung an die EU-Richtlinie 2016/2102, seitdem verweist sie auf die europäische Norm EN 301 549. Diese Überarbeitung führte zu einer stärkeren Fokussierung auf die Nutzerfreundlichkeit und die Einhaltung internationaler Standards, um eine breitere Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Funktionsweise

Die BITV definiert spezifische Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Websites, die von öffentlichen Stellen betrieben werden. Dazu gehören unter anderem die Verwendung von klaren Strukturen, die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder und die Gewährleistung der Tastaturbedienbarkeit von Inhalten.

Öffentliche Stellen sind verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob ihre digitalen Angebote den Anforderungen der BITV entsprechen. Dazu gehören auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Feedback-Mechanismus, über den Nutzer verbliebene Barrieren melden können.

Anwendung in der Praxis

Die BITV gilt für alle digitalen Angebote öffentlicher Stellen in Deutschland, einschließlich Websites von Ministerien, Behörden und kommunalen Einrichtungen. Auch mobile Anwendungen, die von diesen Stellen bereitgestellt werden, müssen die Vorgaben der BITV erfüllen.

Die Einhaltung der BITV ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Förderung der Inklusion und Chancengleichheit in der digitalen Welt. Viele öffentliche Stellen haben bereits Maßnahmen ergriffen, um ihre digitalen Angebote barrierefreier zu gestalten, und es gibt zahlreiche Best Practices, die als Vorbilder dienen können.

Abgrenzung

Die BITV ist spezifisch für Deutschland und richtet sich an öffentliche Stellen. Im internationalen Kontext gibt es vergleichbare Regelungen, wie die Section 508 in den USA oder die Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA) in Kanada, die ebenfalls Barrierefreiheit im digitalen Raum fördern, jedoch unterschiedliche Anforderungen und Umsetzungsansätze verfolgen.

Ein weiterer verwandter Begriff ist die WCAG, die Web Content Accessibility Guidelines, die als internationale Standards für die Barrierefreiheit von Webinhalten gelten. Während die BITV auf öffentliche Stellen in Deutschland abzielt, sind die WCAG allgemein für alle Webanbieter relevant und bieten eine breitere Grundlage für die Gestaltung barrierefreier Inhalte.

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