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Glossar · D

Datenschutzerklärung

Dokument, das die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch eine Organisation beschreibt.

Definition

Eine Datenschutzerklärung ist ein Dokument, das die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch eine Organisation beschreibt. Sie informiert betroffene Personen darüber, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck dies geschieht und wie diese Daten verarbeitet werden. Ziel ist es, Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten herzustellen und die Rechte der Betroffenen zu wahren.

Die Datenschutzerklärung ist ein zentrales Element des Datenschutzrechts und dient als Informationspflicht gegenüber Nutzern, Kunden oder Besuchern einer Webseite oder eines Dienstes. Sie wird häufig auf Websites, in Apps oder bei der Nutzung von Online-Diensten bereitgestellt, um den Anforderungen der Datenschutzgesetze gerecht zu werden.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Eine Datenschutzerklärung muss zu Ihrer tatsächlichen Website passen: Jeder eingebundene Dienst wie Kartendienst, Videoplayer, Schriftart von Drittanbietern, Analysewerkzeug oder Chat gehört darin erwähnt. Häufige Fehler sind kopierte Mustertexte, die Dienste nennen, die Sie gar nicht nutzen, oder fehlende Angaben zu neu hinzugekommenen Werkzeugen. Prüfen Sie die Erklärung deshalb bei jeder technischen Änderung der Website und lassen Sie Inhalte im Zweifel von einer Fachperson für Datenschutzrecht bewerten.

Rechtliche Grundlagen

Die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung ergibt sich in der Europäischen Union insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von 2016. Diese schreibt vor, dass Verantwortliche betroffene Personen transparent und verständlich über die Datenverarbeitung informieren müssen. Die Datenschutzerklärung ist somit ein Mittel zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 12 bis 14 DSGVO.

Neben der DSGVO können auch nationale Datenschutzgesetze und weitere Regelungen, wie das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) in Deutschland, das frühere Regeln aus dem Telemediengesetz übernommen hat, Anforderungen an die Datenschutzerklärung stellen. Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Branche, Art der Datenverarbeitung und Zielgruppe variieren. Die Nichteinhaltung der Informationspflichten kann zu Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen.

Inhalt und Aufbau

Eine Datenschutzerklärung umfasst typischerweise Angaben zur Identität und Kontaktinformationen des Datenverantwortlichen, den Zwecken der Datenverarbeitung sowie den Rechtsgrundlagen hierfür. Weiterhin werden die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten beschrieben, etwa Kontaktdaten, Nutzungsdaten oder Zahlungsinformationen.

Darüber hinaus informiert die Erklärung über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten, etwa Dienstleister oder Behörden, sowie über die Dauer der Speicherung. Betroffene werden zudem über ihre Rechte aufgeklärt, darunter Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie das Widerspruchsrecht. Angaben zu möglichen Datenübermittlungen in Drittländer und zum Einsatz von Cookies oder Tracking-Technologien sind ebenfalls häufig enthalten.

Anwendungsbereiche

Datenschutzerklärungen finden sich vor allem auf Websites, in mobilen Anwendungen und bei Online-Diensten, die personenbezogene Daten verarbeiten. Sie sind ein fester Bestandteil von Registrierungsprozessen, Kontaktformularen oder bei der Nutzung von Newslettern. Auch Unternehmen, die offline personenbezogene Daten erheben, können Datenschutzerklärungen in schriftlicher Form bereitstellen.

Die Erklärung richtet sich an alle Personen, deren Daten verarbeitet werden, also Kunden, Nutzer, Mitarbeiter oder Geschäftspartner. Sie soll das Vertrauen in den Umgang mit sensiblen Informationen stärken und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dokumentieren. In der Praxis wird die Datenschutzerklärung oft mit weiteren Datenschutzdokumenten wie der Einwilligungserklärung oder den internen Datenschutzrichtlinien ergänzt.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Die Datenschutzerklärung ist von der Einwilligungserklärung zu unterscheiden. Während die Datenschutzerklärung lediglich über die Datenverarbeitung informiert, stellt die Einwilligungserklärung eine aktive Zustimmung der betroffenen Person zur Verarbeitung dar, sofern diese gesetzlich erforderlich ist. Beide Dokumente können jedoch miteinander verknüpft sein.

Zudem unterscheidet sich die Datenschutzerklärung von internen Datenschutzrichtlinien, die vor allem für Mitarbeiter und interne Abläufe bestimmt sind. Im Gegensatz dazu richtet sich die Datenschutzerklärung an externe Personen und hat eine Informationsfunktion. Alternative Begriffe sind Datenschutzinformation oder Datenschutzhinweis, die inhaltlich ähnlich sind, aber nicht immer alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

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