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Glossar · M

MaRisk

Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken. BaFin-Rundschreiben, das Risikokultur, Steuerung, Auslagerung und Notfall-Management regelt.

Definition

MaRisk steht für Mindestanforderungen an das Risikomanagement und bezeichnet ein Regelwerk, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) herausgegeben wird. Es legt verbindliche Vorgaben für das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistern in Deutschland fest. Ziel der MaRisk ist es, die Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems durch angemessene Steuerung und Kontrolle von Risiken zu gewährleisten.

Das Regelwerk umfasst verschiedene Aspekte des Risikomanagements, darunter die Risikokultur, die Organisation der Risikosteuerung, die Auslagerung von Geschäftsbereichen sowie das Notfall- und Krisenmanagement. Die MaRisk sind für alle Institute verbindlich, die der Aufsicht der BaFin unterliegen, und bilden eine wichtige Grundlage für die interne Steuerung und Überwachung von Risiken.

Hintergrund und Entwicklung

Die MaRisk wurden erstmals im Jahr 2005 veröffentlicht und basieren auf den internationalen Basel-II-Richtlinien, die von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) entwickelt wurden. Sie setzen die europäischen und internationalen Anforderungen an das Risikomanagement in nationales Recht um und passen diese an die spezifischen Gegebenheiten des deutschen Finanzmarkts an.

Seit ihrer Einführung wurden die MaRisk mehrfach überarbeitet und aktualisiert, um neuen regulatorischen Anforderungen und Entwicklungen im Finanzsektor Rechnung zu tragen. Die BaFin veröffentlicht regelmäßig Rundschreiben, in denen Anpassungen und Konkretisierungen der Mindestanforderungen kommuniziert werden. Diese Aktualisierungen betreffen beispielsweise die Digitalisierung, den Umgang mit operationellen Risiken oder die Stärkung der Risikokultur.

Inhalte und Funktionsweise

Die MaRisk gliedern sich in verschiedene Abschnitte, die unterschiedliche Bereiche des Risikomanagements abdecken. Dazu gehören die Anforderungen an die Geschäftsorganisation, die Risikosteuerung und -überwachung, die Anforderungen an die Auslagerung von Aufgaben sowie das Notfallmanagement. Ein zentraler Bestandteil ist die Verpflichtung der Institute, eine angemessene Risikokultur zu etablieren, die das Bewusstsein für Risiken auf allen Ebenen fördert.

Die Anforderungen an die Auslagerung regeln, unter welchen Bedingungen Banken bestimmte Geschäftsprozesse an externe Dienstleister übertragen dürfen, um Risiken zu minimieren und die Kontrolle zu gewährleisten. Das Notfall- und Krisenmanagement umfasst Maßnahmen zur Bewältigung von unerwarteten Ereignissen, die den Geschäftsbetrieb gefährden könnten. Insgesamt dienen die MaRisk als verbindlicher Rahmen für die interne Steuerung und das Controlling von Risiken.

Anwendungsbereiche

Die MaRisk gelten für alle Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken, die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Sie sind somit ein zentrales Instrument der Bankenaufsicht in Deutschland und beeinflussen maßgeblich die Gestaltung der internen Kontrollsysteme und Risikomanagementprozesse der Institute.

Neben der Anwendung in der Finanzbranche dienen die MaRisk auch als Orientierung für andere Unternehmen, die ein umfassendes Risikomanagement implementieren möchten. Insbesondere bei der Auslagerung von IT- und Geschäftsprozessen an externe Dienstleister werden die Anforderungen der MaRisk häufig als Maßstab für die Einhaltung von Sicherheits- und Kontrollstandards herangezogen.

Abgrenzung zu verwandten Regelwerken

Die MaRisk sind eng mit anderen regulatorischen Vorgaben wie der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und dem Kreditwesengesetz (KWG) verknüpft. Während die SolvV die Eigenkapitalanforderungen für Banken regelt, konzentrieren sich die MaRisk auf die organisatorischen und prozessualen Anforderungen des Risikomanagements. Das KWG bildet die gesetzliche Grundlage für die Bankenaufsicht in Deutschland.

Im internationalen Vergleich ähneln die MaRisk den Anforderungen der Basel-III-Regelungen, die ebenfalls auf eine stabile Risikosteuerung und Kapitalausstattung abzielen. Allerdings sind die MaRisk spezifisch auf den deutschen Rechtsrahmen zugeschnitten und enthalten detaillierte Vorgaben zur Umsetzung der Risikomanagementpflichten. Andere Länder verfügen über vergleichbare Regelwerke, die jedoch in Umfang und Ausgestaltung variieren.