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Glossar · R

Recht auf Datenübertragbarkeit

Recht einer betroffenen Person, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

Definition

Das Ziel des Rechts auf Datenübertragbarkeit ist es, die Kontrolle der Nutzer über ihre personenbezogenen Daten zu stärken und den Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern zu erleichtern. Dabei wird insbesondere Wert auf die technische Umsetzbarkeit gelegt, weshalb die Daten in einem maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden müssen. Das Recht gilt nur für personenbezogene Daten, die auf Grundlage einer Einwilligung oder zur Erfüllung eines Vertrags verarbeitet werden. Es ist ein relativ neues Datenschutzrecht, das mit der DSGVO im Mai 2018 in Kraft trat.

Hintergrund und rechtliche Grundlage

Vor der Einführung der DSGVO gab es in der EU keine einheitliche Regelung zur Datenübertragbarkeit. Das neue Recht soll insbesondere den Wettbewerb im digitalen Markt fördern, indem Nutzer einfacher zwischen Anbietern wechseln können. Die rechtliche Grundlage verpflichtet Verantwortliche dazu, die Datenübertragbarkeit technisch zu ermöglichen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nationale Datenschutzbehörden überwachen die Einhaltung und können bei Verstößen Sanktionen verhängen.

Funktionsweise und technische Umsetzung

Technisch stellt die Umsetzung Herausforderungen dar, da unterschiedliche Anbieter verschiedene Datenformate und Systeme nutzen. Standardisierte Schnittstellen und APIs können die Datenübertragbarkeit erleichtern. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, die Datenübertragung automatisiert oder in Echtzeit zu ermöglichen. Die Datenübertragbarkeit bezieht sich auf die Daten, die der Nutzer selbst bereitgestellt hat, nicht auf abgeleitete oder durch Analyse generierte Daten.

Einsatzgebiete und praktische Bedeutung

In der Praxis nutzen viele Unternehmen das Recht, um Exportfunktionen für Nutzerdaten anzubieten. Die Umsetzung variiert jedoch stark, da technische und organisatorische Hürden bestehen. Datenschutzbehörden beobachten die Einhaltung und veröffentlichen Leitlinien zur korrekten Umsetzung. Die Bedeutung des Rechts wächst mit der zunehmenden Digitalisierung und der steigenden Menge personenbezogener Daten.

Abgrenzung zu verwandten Rechten

Ein weiterer verwandter Begriff ist das Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden), das den gegenteiligen Zweck verfolgt, nämlich die Entfernung personenbezogener Daten. Zudem ist das Recht auf Datenübertragbarkeit nicht mit der Datenportabilität im technischen Sinne gleichzusetzen, da es rechtliche und technische Anforderungen kombiniert. Alternative Datenschutzregelungen außerhalb der EU, wie der California Consumer Privacy Act (CCPA), enthalten ähnliche, aber nicht identische Rechte.