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Glossar · R

Recht auf Löschung

Recht einer betroffenen Person, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Definition

Das Recht auf Löschung bezeichnet das Recht einer betroffenen Person, die Entfernung ihrer personenbezogenen Daten von einem Datenverarbeiter zu verlangen. Es ist ein Bestandteil des Datenschutzrechts und zielt darauf ab, die Kontrolle über persönliche Informationen zu stärken. Dieses Recht wird häufig auch als „Recht auf Vergessenwerden“ bezeichnet.

Das Recht auf Löschung ermöglicht es Betroffenen, die Löschung ihrer Daten zu fordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es betrifft insbesondere personenbezogene Daten, die nicht mehr benötigt werden, unrechtmäßig verarbeitet wurden oder wenn die Einwilligung widerrufen wurde.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Verlangt ein Kunde die Löschung seiner Daten, müssen Sie prüfen, ob gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, etwa für Rechnungen und Buchungsbelege. Solche Daten werden dann gesperrt statt gelöscht und erst nach Ablauf der Frist entfernt. In eigener Software sollte es dafür eine Funktion geben, die Personendaten auch in angebundenen Systemen wie Newsletter-Tool oder Ticketsystem erfasst, statt sie nur in der Hauptdatenbank zu entfernen.

Rechtliche Grundlagen

Das Recht auf Löschung ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union geregelt, insbesondere in Artikel 17. Die DSGVO trat im Mai 2018 in Kraft und harmonisierte den Datenschutz innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Das Recht auf Löschung ist Teil der erweiterten Rechte von Betroffenen gegenüber Unternehmen und Organisationen.

Neben der DSGVO enthalten auch nationale Datenschutzgesetze Regelungen zum Recht auf Löschung. In Deutschland ist dies beispielsweise im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert. Die rechtlichen Grundlagen definieren, unter welchen Bedingungen das Recht auf Löschung geltend gemacht werden kann und welche Ausnahmen bestehen.

Voraussetzungen und Ausnahmen

Das Recht auf Löschung kann geltend gemacht werden, wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind oder wenn die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft. Ebenso kann es bei unrechtmäßiger Verarbeitung oder bei gesetzlicher Verpflichtung zur Löschung angewandt werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine Löschung nicht erfolgen muss. Dazu zählen etwa die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung oder die Wahrung öffentlicher Interessen. Auch die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen kann eine Löschung verhindern.

Umsetzung und Verfahren

Betroffene Personen können die Löschung ihrer Daten bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen beantragen. Dieser ist verpflichtet, den Antrag zu prüfen und gegebenenfalls die Daten unverzüglich zu löschen. Die Umsetzung erfolgt häufig durch interne Prozesse und technische Maßnahmen zur Datenlöschung.

Unternehmen und Organisationen müssen zudem sicherstellen, dass Daten, die an Dritte weitergegeben wurden, ebenfalls gelöscht werden, sofern dies technisch möglich ist. Die Kommunikation mit der betroffenen Person über den Stand der Löschung ist Teil der Transparenzpflichten nach der DSGVO.

Abgrenzung zu verwandten Rechten

Das Recht auf Löschung unterscheidet sich vom Recht auf Berichtigung, das die Korrektur unrichtiger Daten ermöglicht. Während das Löschrecht die Entfernung von Daten verlangt, zielt das Berichtigungsrecht auf die Aktualisierung oder Korrektur ab. Beide Rechte sind Teil der Betroffenenrechte nach der DSGVO.

Ein weiterer verwandter Begriff ist das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, bei dem die Nutzung der Daten eingeschränkt, aber nicht gelöscht wird. Das Recht auf Löschung ist zudem nicht mit der Datenportabilität zu verwechseln, die den Erhalt und die Übertragung der Daten an einen anderen Dienstleister regelt.

Verwandte Begriffe

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