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Glossar · H

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Rahmen zur Berechnung und Orientierung für die Honorierung von Planungs- und Beratungs-Leistungen am Bau in Deutschland.

Definition

Die HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Berechnung der Honorare für Planungs- und Beratungsleistungen im Bauwesen in Deutschland. Seit 2021 enthält sie keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr, sondern Honorarspannen als Orientierung, die gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ziel ist es, eine angemessene Vergütung sicherzustellen und gleichzeitig Wettbewerb und Qualität zu fördern.

Die Regelung betrifft verschiedene Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- und Ausführungsplanung bis hin zur Objektüberwachung reichen. Die HOAI gilt für öffentliche und private Bauvorhaben und umfasst sowohl Neubauten als auch Sanierungen und Modernisierungen. Sie ist für Planer und Auftraggeber gleichermaßen bindend, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Software für Ingenieur- und Planungsbüros muss die Struktur der HOAI abbilden: Leistungsphasen, Honorarzonen, anrechenbare Kosten und Abschlagsrechnungen nach Projektfortschritt. Standardprogramme für Zeiterfassung oder Rechnungen kennen diese Logik oft nicht, was zu Excel-Nebenrechnungen führt. Bei der Auswahl oder Entwicklung einer Lösung lohnt sich ein Testlauf mit einem echten abgeschlossenen Projekt, um zu sehen, ob Stunden, Phasen und Rechnungen zusammenpassen.

Geschichte und rechtlicher Hintergrund

Die HOAI wurde erstmals 1977 eingeführt und seitdem mehrfach überarbeitet, umfassend unter anderem 2013 und zuletzt mit der HOAI 2021. Sie ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG). Die HOAI hat das Ziel, die Qualität und Wirtschaftlichkeit von Planungsleistungen zu sichern und den Wettbewerb unter Architekten und Ingenieuren zu ordnen.

Im Jahr 2019 wurde die HOAI durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) teilweise für nicht mehr bindend erklärt, da die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze als wettbewerbsbeschränkend angesehen wurden. Mit der seit 1. Januar 2021 geltenden Neufassung sind die Honorarsätze nur noch Orientierungswerte, das Honorar kann frei vereinbart werden. Fehlt eine Vereinbarung in Textform, gilt der Basishonorarsatz als vereinbart.

Anwendungsbereich und Funktionsweise

Die HOAI definiert die Honorare für verschiedene Leistungsbilder, darunter Architektur, Ingenieurwesen, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Die Honorare werden anhand von anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens und dem jeweiligen Leistungsbild berechnet. Dabei sind die einzelnen Leistungsphasen mit bestimmten Prozentsätzen gewichtet, die das Honorar bestimmen.

Die Berechnung erfolgt meist nach einer Honorartafel, die für die jeweiligen Leistungsphasen Orientierungswerte vom Basishonorarsatz bis zum oberen Honorarsatz angibt. Auftraggeber und Auftragnehmer können das Honorar frei vereinbaren und nutzen die Tafel häufig als Verhandlungsgrundlage. Die HOAI enthält zudem Regelungen zu Nebenkosten und Sonderleistungen, die zusätzlich vergütet werden können.

Bedeutung in der Praxis

Für Architekten, Ingenieure und Bauherren stellt die HOAI eine wichtige Orientierungshilfe bei der Vertragsgestaltung und Honorierung dar. Sie schafft Transparenz und Vergleichbarkeit der Leistungen und Honorare und dient als Grundlage für die Kalkulation von Bauprojekten. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die HOAI bei der Vergabe von Planungsleistungen anzuwenden.

In der Praxis führt die HOAI jedoch auch zu Diskussionen, insbesondere im Hinblick auf die Flexibilität der Honorargestaltung und die Auswirkungen des EuGH-Urteils. Viele Planer und Auftraggeber nutzen individuelle Vereinbarungen, um von den starren Vorgaben abzuweichen. Dies erfordert eine sorgfältige Vertragsgestaltung und rechtliche Beratung.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Die HOAI ist nicht zu verwechseln mit dem Bauvertrag oder der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), die andere Aspekte der Bauausführung regeln. Während die HOAI die Honorare für Planungsleistungen festlegt, beziehen sich die VOB und Bauverträge auf die Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen selbst.

Im europäischen Kontext gibt es keine einheitliche Regelung vergleichbar mit der HOAI. Andere Länder haben unterschiedliche Honorarsysteme oder freie Preisbildung. Die HOAI ist somit eine spezifisch deutsche Regelung, die durch das EuGH-Urteil teilweise an Bedeutung verloren hat, aber weiterhin eine wichtige Rolle im deutschen Bauwesen spielt.

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