Entwicklungspartner für Agenturen: So läuft White-Label im Alltag
Mit einem Entwicklungspartner für Agenturen bleibt die Agentur gegenüber dem Endkunden Ansprechpartner und Vertragspartner, der Partner entwickelt im Hintergrund unter ihrer Marke. Im Alltag funktioniert das, wenn Kommunikationsweg, Repository, Abnahme und Rechte vor Projektstart schriftlich verteilt sind.
White-Label heißt: Die Agentur verkauft eine Leistung unter ihrem Namen, ein Partner liefert die Technik im Hintergrund. Der Endkunde hat seinen Vertrag mit der Agentur und keinen mit dem Partner. Damit das auch nach dem dritten Änderungswunsch trägt, braucht die Zusammenarbeit klare Zuständigkeiten, die beide Seiten kennen, bevor der erste Commit entsteht.
Die Abschnitte unten gehen von der Rollenverteilung über Technik und Datenschutz bis zur Gewährleistung, mit einer Tabelle der Zuständigkeiten und einem kurzen Fall. Geht es Ihnen darum, das eigene Team befristet um einen Entwickler zu ergänzen, der in Ihrem Rhythmus mitarbeitet, beschreibt Entwicklerverstärkung auf Zeit den Einstieg ab der ersten Woche.
Rollen
Wer spricht mit dem Endkunden?
Im Normalfall spricht nur die Agentur mit dem Endkunden. Sie führt die Termine, nimmt Wünsche auf, verhandelt Änderungen und hält die Beziehung. Der Entwicklungspartner bekommt Anforderungen von der Agentur und liefert an die Agentur. Auf unserer Seite zur White-Label-Entwicklung steht dazu: „Wir reden nicht mit Ihrem Kunden, außer Sie wollen das.“
Die Ausnahme ist planbar: In Fachgesprächen, bei denen die Agentur nur übersetzen würde, etwa zur Anbindung an ein Warenwirtschaftssystem, kann der Partner als Teil des Agenturteams dabei sein, mit Agentur-Adresse und ohne eigene Visitenkarte. Legen Sie vorher fest, wer im Termin entscheidet und wer nur fachlich antwortet. Ohne diese Absprache sagt der Entwickler im Gespräch Dinge zu, die im Angebot der Agentur nicht stehen.
Innerhalb der Agentur braucht der Partner eine feste Ansprechperson, meist die Projektleitung. Fragen laufen über diese Person, damit Antworten an den Endkunden aus einer Hand kommen und nicht zwei Versionen derselben Auskunft entstehen.
Zuständigkeiten
Wer übernimmt welche Aufgabe?
Die Tabelle zeigt eine mögliche Aufteilung. Jede Zeile lässt sich anders regeln, solange die Regel vor Projektstart schriftlich feststeht.
| Agentur | Entwicklungspartner | |
|---|---|---|
| Kontakt mit dem Endkunden | Führt alle Termine und den Schriftverkehr | Nur auf Wunsch der Agentur, im Namen der Agentur |
| Gestaltung | Liefert Entwürfe, Gestaltungssystem und Freigaben | Setzt um, meldet Lücken wie fehlende Zustände oder Fehlermeldungen |
| Anforderungen | Erhebt, priorisiert und entscheidet über Änderungen | Schätzt Aufwand, stellt Rückfragen, dokumentiert Annahmen |
| Repository | Besitzt das Repository und vergibt Zugänge | Arbeitet im Repository der Agentur nach deren Konventionen |
| Hosting | Entscheidet über Anbieter und Vertragspartner | Richtet ein und betreibt, wenn vereinbart |
| Abnahme | Nimmt beim Endkunden ab | Übergibt geprüfte Stände mit Testprotokoll an die Agentur |
| Gewährleistung | Haftet gegenüber dem Endkunden | Behebt Mängel an eigener Leistung im vereinbarten Rahmen |
| Rechnung | Stellt dem Endkunden in Rechnung | Stellt der Agentur in Rechnung |
Übergabe
Übergabe von Design und Anforderungen
Die Übergabe von Gestaltung und Anforderungen ist die Stelle, an der White-Label-Projekte Zeit verlieren, weil der Partner nicht direkt beim Endkunden nachfragen kann. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto weniger Rückfragen wandern über die Agentur. Zu einer Übergabe gehören die Entwürfe für alle Bildschirmgrößen, die Zustände von Formularen und Listen (leer, Fehler, viele Einträge), die Inhalte oder zumindest ihre Länge, die Liste der Schnittstellen mit Zugangsdaten für Testsysteme und die Kriterien, nach denen der Endkunde abnehmen wird.
So haben wir die Website von München Dental umgesetzt: Den Auftrag haben wir für eine Partneragentur übernommen, die Gestaltung kam von dort, Umsetzung, SEO und Hosting von uns, mit Laravel, Statamic, Alpine.js und Tailwind CSS und einer Projektlaufzeit von zwei Wochen. Die Aufteilung entspricht den Zeilen Gestaltung und Hosting in der Tabelle oben.
Technik
Repository, Zugänge und Hosting unter Ihrer Marke
Der Code gehört in ein Repository der Agentur, nicht in eines des Partners. Unsere White-Label-Seite beschreibt das so: Repositories liegen bei der Agentur, Branch-Konventionen folgen ihrem Workflow, Commits, Dokumentation und Kommunikation passen sich an ihr Setup an. Die Agentur vergibt die Zugänge und kann sie jederzeit entziehen. Damit hängt die Weiterarbeit am Projekt nicht an einem einzelnen Dienstleister. Wie man prüft, ob Code, Zugänge und Nutzungsrechte tatsächlich beim Auftraggeber liegen, zeigt Technischer Mitgründer oder Dienstleister am Beispiel von Startups; für die Agentur gelten dieselben Prüfpunkte.
Bei Zugängen zu Servern, Domains und Diensten wie Mailversand oder Zahlungsanbietern gilt dasselbe: Die Konten laufen auf die Agentur oder direkt auf den Endkunden, der Partner bekommt persönliche Zugänge mit den Rechten, die er braucht. Ein gemeinsames Passwort für alle Beteiligten macht später unklar, wer was geändert hat.
Beim Hosting gibt es zwei Wege. Entweder betreibt die Agentur selbst oder über einen Anbieter, mit dem sie einen Vertrag hat, oder der Partner betreibt die Anwendung auf seinen Servern, wie im Fall München Dental. Im zweiten Fall gehören Erreichbarkeit, Reaktionszeiten und die Frage, wer bei einer Störung den Endkunden informiert, in die Vereinbarung zwischen Agentur und Partner.
Datenschutz
Auftragsverarbeitung in der White-Label-Kette
Sieht der Partner echte Daten des Endkunden, etwa Formulareinträge im CMS, Kundenkonten in der Datenbank oder Protokolle auf dem Server, verarbeitet er personenbezogene Daten. Verantwortlich ist dann der Endkunde, die Agentur verarbeitet in seinem Auftrag, und der Partner ist ein weiterer Auftragsverarbeiter im Auftrag der Agentur. Art. 28 Abs. 2 DSGVO erlaubt das nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Endkunden, für diesen Partner oder allgemein, und nach Abs. 4 gibt die Agentur dieselben Datenschutzpflichten per Vertrag an den Partner weiter.
Das berührt die Diskretion des Modells. Der Partner arbeitet im Hintergrund, steht im Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen Endkunde und Agentur aber als Unterauftragsverarbeiter mit Sitz, Ort der Verarbeitung und Aufgabe. Betreibt er auch das Hosting, lässt sich das nicht vermeiden. Bleibt das Hosting bei der Agentur, kann der Partner mit Testdaten entwickeln, und den Zugang zum Live-System behält die Agentur. Was in einen solchen Vertrag gehört, steht unter Auftragsverarbeitungsvertrag: was bei Web-Dienstleistern hineingehört.
Abnahme
Abnahme und Gewährleistung
In der White-Label-Kette gibt es zwei Verträge und damit zwei Abnahmen: zwischen Endkunde und Agentur und zwischen Agentur und Partner. Was die Abnahme im Werkvertrag auslöst, steht unter Software abnehmen: Abnahme ohne böse Überraschung. Für die Kette zählt eine Folge daraus: Die Verjährung der Mängelansprüche beginnt in den Fällen des § 634a Abs. 2 BGB mit der Abnahme. Nimmt die Agentur beim Partner früher ab als der Endkunde bei ihr, laufen die Fristen auseinander, und die Agentur haftet gegenüber dem Endkunden länger, als sie selbst Ansprüche gegen den Partner hat.
Die Lösung liegt im Vertrag zwischen Agentur und Partner: Die Abnahme beim Partner wird an die Abnahme beim Endkunden gekoppelt, oder die Mängelansprüche werden so vereinbart, dass sie das Ende der Frist gegenüber dem Endkunden abdecken. Die Abnahmekriterien des Endkunden gehören wortgleich in den Auftrag an den Partner, damit beide gegen dieselbe Liste testen.
Einordnung
Wann das Modell passt
White-Label passt, wenn die Agentur Beratung, Gestaltung und Kundenbeziehung selbst trägt und Entwicklung nur zeitweise oder in Spitzen braucht. Eine eigene Entwicklungsabteilung trägt sich erst, wenn sie dauerhaft ausgelastet ist. Weniger gut passt das Modell, wenn der Endkunde ausdrücklich direkten Kontakt zu den Entwicklern verlangt oder wenn die Software das Kerngeschäft der Agentur werden soll; dann sollte das Wissen im eigenen Haus wachsen.
Für die Auswahl eines Partners gelten dieselben Fragen wie bei jeder Agentur, von der Vertretung bei Urlaub bis zum Ausstieg aus der Zusammenarbeit; Agentur auswählen: 12 Fragen für das Erstgespräch listet sie auf. Wie der Partner abrechnet, entscheidet über das Risiko der Agentur. Warum wir Stundenkontingente kritisch sehen und lieber Festpreise kalkulieren, steht in Stunden-Budgets sind eine Agentur-Beichte.
Zusammenarbeit
Häufige Fragen
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Rechtlich spricht nichts dagegen, im White-Label-Modell entscheidet aber die Agentur darüber. Ohne ausdrückliche Absprache hat der Partner keinen eigenen Kontakt, und Kontaktdaten des Endkunden nutzt er nicht für eigene Angebote; das gehört als Klausel in den Partnervertrag. Ist der Partner in einem Termin dabei, tritt er als Teil des Agenturteams auf.
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Das Urheberrecht an Software entsteht bei den Programmierern, die vermögensrechtlichen Befugnisse liegen nach § 69b UrhG beim Arbeitgeber, also beim Partner, wenn dessen Angestellte programmieren. Die Agentur braucht deshalb vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte nach § 31 UrhG, und weil sie diese an den Endkunden weitergibt, ausdrücklich das Recht zur Übertragung, denn nach § 34 Abs. 1 UrhG ist eine Übertragung sonst nur mit Zustimmung des Urhebers möglich. Was nicht ausdrücklich geregelt ist, bestimmt sich nach dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG), deshalb gehören Nutzungsarten und Übertragbarkeit in den Partnervertrag.
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Der Partner stellt der Agentur in Rechnung, die Agentur dem Endkunden; die Marge bleibt bei der Agentur. Wir kalkulieren dafür einen Festpreis je Etappe aus den geschätzten Personentagen: Eine Etappe von acht Personentagen liegt bei unserem Standard-Tagessatz von 1.500 Euro netto bei 12.000 Euro netto.
Ein Projekt, das mehr Entwicklung braucht, als Ihr Team hat?
Gehen Sie die Zuständigkeitstabelle mit Ihrem Projekt durch und notieren Sie, welche Zeilen offen sind. Wie wir als Entwicklungspartner unter Ihrer Marke arbeiten, mit NDA und Code in Ihrem Repository, steht auf unserer Seite zur White-Label-Entwicklung.
Nachweise
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026. Keine Rechtsberatung; Partnerverträge mit Regelungen zu Nutzungsrechten, Abnahme und Haftung sollten anwaltlich geprüft werden.
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