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Abstraktes Relief aus dunklem Papier: eine fertige Form wird passgenau auf eine Schablone gesetzt

Software abnehmen: Abnahme ohne böse Überraschung

Mit der Softwareabnahme erklärt der Auftraggeber, dass die Software im Wesentlichen vertragsgemäß ist; im Werkvertrag wird damit die Vergütung fällig, und Mängel muss danach der Auftraggeber beweisen. Prüfen Sie deshalb vorher mit Testfällen aus dem Alltag und halten Sie bekannte Mängel im Protokoll fest.

8 min Lesezeit Beratung und Digitalisierung

Mit der Abnahme wechselt die Beweislast: Wer danach einen Mangel geltend macht, muss ihn als Auftraggeber belegen. Wer an diesem Punkt nur durch die Startseite klickt und unterschreibt, merkt Lücken oft erst, wenn die Rechnung bezahlt ist und die Fristen laufen.

Die Abschnitte folgen dem Ablauf: was die Abnahme im Vertragsrecht bedeutet, was vor Projektbeginn feststehen sollte, wie Sie mit Fällen aus dem eigenen Alltag testen, was ins Protokoll gehört und wie Mängel nach der Abnahme behandelt werden.

§ 640 BGB

Abnahme im Werkvertrag: was sie bedeutet

Eine Abnahme gibt es im Werkvertrag. Dort schuldet der Unternehmer einen Erfolg, etwa eine Anwendung, die bestimmte Abläufe abbildet (§ 631 BGB). Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen; wegen unwesentlicher Mängel kann er die Abnahme nicht verweigern (§ 640 Abs. 1 BGB).

Im Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer dagegen die versprochenen Dienste (§ 611 BGB), etwa Entwicklungsstunden in Ihrem Team. Eine Abnahme im Sinne des § 640 kennt dieser Vertragstyp nicht. Welcher Typ vorliegt, entscheidet der Inhalt des Vertrags, nicht seine Überschrift.

Bei Software ist die Einordnung nicht immer eindeutig. Je nach Gestaltung kommen Werkvertrag, Dienstvertrag oder über § 650 BGB auch Kaufrecht in Betracht, und die Rechtsprechung behandelt Softwareverträge nicht einheitlich. Für Verbraucherverträge über digitale Inhalte gilt eine Sonderregel: § 650 Abs. 2 BGB schließt dort die Mängelvorschriften des Werkvertrags und § 640 aus; an die Stelle der Abnahme tritt für Fälligkeit und Gefahr die Bereitstellung des digitalen Produkts. Die Abschnitte unten gehen vom häufigen Fall im Geschäftsverkehr aus: Ein Unternehmen beauftragt eine individuell entwickelte Anwendung als Werkvertrag mit vereinbarter Abnahme.

Rechtsfolgen

Was sich mit der Abnahme ändert

Die Tabelle fasst die Folgen nach dem Wortlaut des BGB zusammen. Für die Zeit nach der Abnahme beruht die Zeile zur Beweislast auf § 363 BGB und seiner Anwendung auf die Abnahme in der Rechtsprechung; § 363 selbst nennt die Abnahme nicht.

vor der Abnahme nach der Abnahme
Beweislast für Mängel Der Unternehmer muss zeigen, dass sein Werk vertragsgemäß ist; für Abschlagszahlungen sagt § 632a Abs. 1 Satz 3 BGB ausdrücklich, dass die Beweislast bis zur Abnahme bei ihm verbleibt. Wer eine Leistung als Erfüllung angenommen hat, trägt die Beweislast für Abweichung oder Unvollständigkeit (§ 363 BGB).
Fälligkeit der Vergütung Nicht fällig; möglich sind nur Abschlagszahlungen nach § 632a BGB. Fällig mit der Abnahme; bei Abnahme in Teilen mit vereinbarter Vergütung je Teil wird jeder Teil mit seiner Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 BGB). Ab der Abnahme ist die Vergütung zu verzinsen (§ 641 Abs. 4).
Gefahr Der Unternehmer trägt die Gefahr, außer der Besteller ist im Annahmeverzug (§ 644 Abs. 1 BGB). Die Gefahr liegt beim Besteller.
Verjährung der Mängelansprüche Läuft noch nicht. Beginnt mit der Abnahme für die Fälle des § 634a Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB (zwei Jahre bei Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache). Im Übrigen gilt die regelmäßige Frist von drei Jahren nach §§ 195, 199, bei arglistig verschwiegenen Mängeln auch dort (§ 634a Abs. 3).
Fiktive Abnahme Der Unternehmer setzt nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme (§ 640 Abs. 2 Satz 1 BGB). Verweigert der Besteller nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen. Bei Verbrauchern nur, wenn der Unternehmer mit der Aufforderung in Textform auf diese Folge hingewiesen hat (Satz 2).
Bekannte Mängel Mängel, die Sie bei der Prüfung finden, gehören ins Protokoll. Wer ein Werk trotz bekannten Mangels ohne Vorbehalt abnimmt, verliert für diesen Mangel Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung (§ 640 Abs. 3 mit § 634 Nr. 1 bis 3 BGB).

Vorbereitung

Abnahmekriterien vor Projektstart festlegen

Was bei der Abnahme geprüft wird, steht am besten fest, bevor die erste Zeile Code entsteht. Wie Sie ein Projekt in Meilensteine mit prüfbaren Kriterien und Raten schneiden, zeigt Festpreis für Webprojekte. Die Grundlage dafür sind messbare Anforderungen mit Kennung und Prüfweg, wie sie das Lastenheft für ein IT-Projekt vorsieht.

Für den Akt der Abnahme sollte der Vertrag zusätzlich vier Dinge regeln:

  • Prüfumgebung: ein Testsystem, das dem Livesystem entspricht. Warum Änderungen dort zuerst laufen, steht unter Staging-Umgebung.

  • Testdaten: ein vereinbarter Bestand mit realistischen, anonymisierten Daten, auch mit Sonderfällen.

  • Prüffrist: etwa zehn Werktage ab Bereitstellung, mit Namen derer, die prüfen.

  • Mängelklassen: Was die Abnahme verhindert und was auf eine Liste kommt. Das Gesetz zieht die Grenze bei unwesentlichen Mängeln.

Woran Sie schon vor dem Abnahmetermin erkennen, dass ein Projekt kippt, steht unter Warum IT-Projekte scheitern: sieben Warnsignale.

Teilabnahmen sind möglich, wenn der Vertrag sie vorsieht. Ein frühes Beispiel ist ein Workflow-Portal mit handcodierter State-Logik aus dem Jahr 2012: Der Festpreis war in vier Raten mit eindeutigen Liefer-Kriterien zerlegt (Setup, Kernlogik, Frontend-Ausbau, Übergabe), und jede Rate wurde abgenommen, bevor die nächste begann.

Ein Parcours aus Leitkegeln mit engen Kurven wie im Alltag, der orange Kegel steht an der unbequemsten Stelle: getestet wird, was montags wirklich passiert.

Testen

Testfälle aus dem Alltag

Die besten Abnahmetests stammen von den Menschen, die die Software künftig nutzen. Entwickler testen, was sie gebaut haben; Fachanwender testen, was sie am Montagmorgen tun. Ein Abnahmetest beschreibt deshalb einen echten Vorgang mit Ausgangslage, Schritten und erwartetem Ergebnis.

Sammeln Sie dafür zehn bis zwanzig Fälle aus dem Alltag, darunter bewusst unbequeme:

  • der Kunde mit zwei Lieferadressen und einer abweichenden Rechnungsadresse

  • der Auftrag, der storniert und eine Woche später wieder aufgenommen wird

  • der Mitarbeiter mit zwei Rollen, die nur die Rechte einer Rolle sehen darf

  • der Monatswechsel, die Zeitumstellung, der Feiertag

  • der Datenexport, den die Buchhaltung in ihr Programm einliest

  • die Bedienung auf dem Smartphone mit schwachem Empfang

Jeder Fall bekommt eine Nummer, die prüfende Person, das Datum und das Ergebnis: bestanden, nicht bestanden mit Beschreibung, oder nicht geprüft. Weicht das Ergebnis ab, gehören ein Bildschirmfoto und die Schritte zum Nachstellen dazu.

Je früher Fachanwender ein laufendes System sehen, desto weniger Überraschungen bleiben für den Abnahmetag. Auf der Seite zu Methodik und Prozess beschreiben wir Demos auf dem Staging-System des Kunden, bei denen Sie selbst durchklicken und Änderungswünsche im Backlog landen. Solche Demos ersetzen die förmliche Abnahme nicht, sie verkürzen aber die Liste, die dort noch auftaucht.

Dokument

Das Abnahmeprotokoll

Das Protokoll hält fest, was abgenommen wurde und was offen ist. Es sollte diese Punkte in dieser Reihenfolge enthalten:

  1. Projekt, Vertrag und Version oder Etappe, die abgenommen wird, mit eindeutiger Versionskennung der Software.

  2. Datum, Ort und Teilnehmer beider Seiten mit Funktion.

  3. Prüfumgebung und Testdatenbestand, auf dem geprüft wurde.

  4. Liste der durchgeführten Testfälle mit Ergebnis, als Anlage.

  5. Bekannte Mängel mit Nummer, Beschreibung, Einstufung (wesentlich oder unwesentlich) und vereinbarter Frist zur Behebung.

  6. Ausdrücklicher Vorbehalt der Rechte wegen dieser Mängel nach § 640 Abs. 3 BGB.

  7. Übergebene Bestandteile: Zugänge, Dokumentation, Quellcode oder Repository, soweit vereinbart.

  8. Erklärung: Abnahme erteilt, Abnahme unter Vorbehalt der aufgeführten Mängel erteilt oder Abnahme verweigert mit Angabe der Mängel.

  9. Unterschriften beider Seiten, bei Teilabnahmen mit Bezug zur Rate.

Verweigern Sie die Abnahme, nennen Sie mindestens einen konkreten Mangel. Sonst kann nach Ablauf einer gesetzten Frist die fiktive Abnahme greifen.

Danach

Mängel nach der Abnahme

Zeigt sich nach der Abnahme ein Mangel, kann der Besteller zuerst Nacherfüllung verlangen; der Unternehmer wählt, ob er den Mangel beseitigt oder ein neues Werk herstellt (§ 634 Nr. 1, § 635 Abs. 1 BGB). Erst danach kommen nach den gesetzlichen Voraussetzungen Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Ist die Vergütung fällig und ein Mangel offen, darf der Besteller einen angemessenen Teil zurückhalten; als angemessen nennt § 641 Abs. 3 BGB regelmäßig das Doppelte der Kosten, die zur Beseitigung erforderlich sind.

Für die Meldung zählt, dass ein Fremder den Fehler nachstellen kann: Schritte, erwartetes und tatsächliches Ergebnis, Zeitpunkt, Benutzerkonto. Grenzen Sie Mängel von Änderungswünschen ab. Was im Lastenheft oder in den Abnahmekriterien stand und nicht funktioniert, ist ein Mangel; was nach der Abnahme neu gewünscht wird, ist eine Änderung mit eigenem Preis.

Mängelansprüche betreffen die gelieferte Version. Updates, Sicherheitspatches und Anpassungen an neue Browser- oder PHP-Versionen gehören in einen eigenen Vertrag; was dort hineingehört, steht unter Wartungsvertrag für Webanwendungen. Wie Sie zugesagte Verfügbarkeit im Betrieb nachprüfen, beschreibt Die SLA-Falle.

Abnahme geplant, Testfälle noch offen?

Gehen Sie die Liste der Alltagsfälle vor dem Abnahmetermin mit den Fachanwendern durch und legen Sie fest, wer welchen Fall prüft. Fehlt intern die Person, die nachhakt, übernimmt die Projektbegleitung diese Rolle, als Interim-PM oder technischer Lead.

Projektbegleitung ansehen

Rechtliches zur Abnahme

Häufige Fragen

  • Im Werkvertrag billigen Sie das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß. Dadurch wird die Vergütung fällig, die Gefahr geht auf Sie über, und für Werke an Sachen beginnt die Verjährung der Mängelansprüche. Mängel, die Sie kennen und nicht vorbehalten, können Sie danach nur noch eingeschränkt geltend machen.

  • Möglich ist das, wenn der Vertrag sie vorsieht. § 641 Abs. 1 Satz 2 BGB regelt den Fall, dass ein Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die Teile bestimmt ist: Dann wird jede Teilvergütung mit der Abnahme ihres Teils fällig. Legen Sie fest, ob die Schlussabnahme das Zusammenspiel aller Teile noch einmal prüft.

  • Das hängt von der Einordnung ab. Für Werke, deren Erfolg in Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, sind es zwei Jahre ab Abnahme; im Übrigen gilt die regelmäßige Frist von drei Jahren ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und Sie davon wussten (§ 634a BGB mit §§ 195, 199). Welche Fallgruppe individuelle Software trifft, wird nicht einheitlich beurteilt, deshalb sollte der Vertrag die Frist ausdrücklich nennen.