Was gehört in einen Wartungsvertrag für Webanwendungen?
Ein Wartungsvertrag für eine Webanwendung regelt Updates, Backups und Reaktionszeiten mit Zahlen und nennt, was nicht enthalten ist; dazu kommen Laufzeit, Kündigung und Übergabe. Mit zehn Prüfpunkten lassen sich die Inhalte jedes Angebots vergleichen.
Ein Wartungsvertrag wird meist unterschrieben, wenn die Website gerade live gegangen ist und alle froh sind, dass sie läuft. Gelesen wird er bei der ersten Störung oder der ersten Rechnung, die höher ausfällt als erwartet. Dann zeigt sich, ob „Updates inklusive“ auch den Sprung auf die nächste Laravel-Version meint und ob „schnelle Reaktion“ auch nachts gilt.
Die Abschnitte unten gehen die Inhalte aus Sicht des Auftraggebers durch und enden mit einer Prüfliste für Ihr nächstes Angebot. Welche Leistungen eine Wartung bei uns umfasst, beschreibt die Leistungsseite zur Wartung. Wer im eigenen Unternehmen welche Rolle im Betrieb übernimmt, klärt ein Zuständigkeitsblatt für die Zeit nach dem Launch; hier geht es um den Vertrag mit dem Dienstleister.
Abgrenzung
Wartung, Support und Weiterentwicklung trennen
Unter dem Wort Wartung können drei Leistungen gemeint sein, die sich in Aufwand und Abrechnung unterscheiden. Ein Vertrag, der sie trennt, beantwortet bei jeder Anfrage die Frage, ob sie in der Pauschale steckt.
Der Grenzfall sind Versionssprünge. Ein Sicherheitsupdate innerhalb einer Version gehört zur Wartung, der Wechsel auf eine neue Hauptversion von Laravel oder Statamic verlangt dagegen Anpassungen im Code. Ob er in der Pauschale steckt oder ein eigenes Angebot bekommt, gehört ausdrücklich in den Vertrag.
| Was es umfasst | Wie es abgerechnet wird | |
|---|---|---|
| Wartung | Geplante Pflege ohne Anlass: Sicherheitsupdates für Betriebssystem, PHP, Datenbank, CMS und Pakete, Backups mit Wiederherstellungstest, Zertifikate, Überwachung | Monatliche Pauschale für einen beschriebenen Umfang |
| Support | Störungen und Fragen annehmen, einordnen und beheben, mit Reaktionszeiten je Schweregrad | Pauschale für Erreichbarkeit, dazu Aufwand je Fall oder ein Stundenkontingent |
| Weiterentwicklung | Neue Funktionen, geänderte Abläufe, Hauptversionssprünge mit Code-Anpassungen | Eigenes Angebot je Vorhaben, als Festpreis oder nach Personentagen |
Pflichtinhalte
Updates, Backups und Reaktionszeiten mit Zahlen
Im Kern jedes Wartungsvertrags stehen Updates, Backups und Reaktionszeiten, jeweils mit einer Zahl statt einer Beschreibung wie „zeitnah“.
Updates
Der Vertrag nennt die gepflegten Schichten (Betriebssystem, PHP, Datenbank, CMS oder Framework, Pakete), den Rhythmus regulärer Updates und die Frist, in der kritische Sicherheitslücken geschlossen werden. Dazu gehört, ob Updates vorher auf einem Testsystem laufen und wie der Rückweg aussieht. Der IT-Grundschutz des BSI fordert im Baustein OPS.1.1.3, dass Patches und Änderungen geplant, genehmigt und dokumentiert werden und Rückfall-Lösungen vorhanden sind; vorab zu testen, empfiehlt er. Wie Rhythmus und Automatisierungsgrenzen einer Update-Strategie aussehen, behandelt der Beitrag zur Patch-Disziplin.
Backups
Häufigkeit, Aufbewahrungsdauer, Speicherort außerhalb des Servers und das Intervall für einen Wiederherstellungstest mit gemessener Dauer. Ohne diesen Test ist unbekannt, ob und wie schnell ein Backup zurückkommt. In unserer Wartung gehören geprüfte Backups mit Test-Restore dazu, Sicherheitsupdates spielen wir vorher auf einer Staging-Umgebung ein.
Reaktionszeiten
Reaktionszeit (wann jemand die Störung bearbeitet) und Lösungszeit (wann ein Workaround oder die Behebung steht) stehen getrennt im Vertrag, je Schweregrad, mit Servicezeiten und Meldeweg. Gilt die Zusage nachts und am Wochenende, steht das ausdrücklich da. Welche Ausnahmen eine Zusage aushöhlen und wie sie messbar wird, zeigt Die SLA-Falle. Laufen Wartung und Support in getrennten Verträgen, verweisen beide auf dieselben Schweregrade. Was in der ersten Stunde einer Störung auf Ihrer Seite passiert, regelt ein Notfallplan.
Ausschlüsse
Was ausdrücklich nicht enthalten ist
Eine Liste der Ausschlüsse schützt beide Seiten vor Streit über die Pauschale. Kandidaten dafür:
Neue Funktionen und Änderungswünsche: Weiterentwicklung mit eigenem Angebot.
Inhaltspflege: Texte, Bilder, Termine, Stellenanzeigen.
Hauptversionssprünge: sofern nicht ausdrücklich in der Pauschale enthalten.
Kosten Dritter: Hosting, Lizenzen wie die jährliche Update-Lizenz eines CMS, Zahlungs- und Mailanbieter.
Störungen bei Drittanbietern: Die Behebung liegt beim Anbieter; enthalten sind Diagnose und Information.
Folgen fremder Eingriffe: Änderungen, die ohne Absprache am System vorgenommen wurden.
Rechtstexte: Impressum und Datenschutzerklärung verantwortet das Unternehmen.
Ausgeschlossene Leistungen können trotzdem anfallen. Jeder Punkt bekommt einen Preis oder den Verweis auf ein gesondertes Angebot, damit klar ist, was passiert, wenn er doch anfällt.
Vertragsende
Laufzeit, Kündigung und Übergabe
Zur Laufzeit gehören Mindestlaufzeit, automatische Verlängerung, Kündigungsfrist und die Regel für Preisanpassungen. Dazu kommt die rechtliche Einordnung der Leistungen. Für die laufende Betreuung passt der Dienstvertrag: Nach § 611 BGB schuldet, wer Dienste zusagt, die Leistung der versprochenen Dienste. Eine abgegrenzte Leistung mit Ergebnis, etwa ein Versionssprung, kann ein Werkvertrag nach § 631 BGB sein, bei dem das versprochene Werk geschuldet ist. Den Unterschied merken Sie bei der Abnahme: Das vertragsmäßig hergestellte Werk muss der Besteller nach § 640 Abs. 1 BGB abnehmen, sofern die Beschaffenheit des Werks das nicht ausschließt; die Regeln zum Dienstvertrag sehen keine Abnahme vor. Der Vertrag sollte die Einordnung je Leistung benennen. Für die Einordnung zählt, was tatsächlich geschuldet und geleistet wird, nicht die Überschrift: Ein Vertrag mit dem Titel „Wartungsvertrag“, der ein bestimmtes Ergebnis zusagt, kann in diesem Teil ein Werkvertrag sein.
Für die Übergabe zählt, wem die Zugänge gehören. Laufen Hoster, Registrar, DNS, Code-Repository und CMS-Administration auf Konten Ihres Unternehmens, erhält der Dienstleister eigene Benutzer, die zum Vertragsende entzogen werden. Kommt der Dienstleister an personenbezogene Daten, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (AVV) dazu. Zum Vertragsende liefert er eine aktuelle Dokumentation, die Liste der eingesetzten Versionen, ein aktuelles Backup und die offenen Punkte. Wie viele Stunden er für die Einarbeitung eines Nachfolgers bereitstellt und zu welchem Preis, steht ebenfalls im Vertrag.
Kosten
Womit Sie beim Preis rechnen können
Der Preis folgt aus dem Aufwand pro Monat. Der hängt an der Zahl der gepflegten Schichten und daran, wie oft sich die Anwendung ändert.
Als Annahme für eine kleine Statamic- oder Laravel-Anwendung ohne laufende Weiterentwicklung: ein halber bis ein Personentag pro Monat, also sechs bis zwölf Personentage im Jahr. Begründung: Ein Update-Durchlauf mit Test auf dem Testsystem, Einspielen, Kontrolle und kurzem Bericht braucht etwa einen halben Tag, dazu kommt in größeren Abständen ein Wiederherstellungstest. Viele Pakete, Schnittstellen oder eine Rufbereitschaft außerhalb der Geschäftszeiten erhöhen den Wert. Zu unserem Standard-Tagessatz von 1.500 Euro netto gerechnet sind das 0,5 bis 1 Personentag zu je 1.500 Euro netto, also 750 bis 1.500 Euro netto im Monat oder 9.000 bis 18.000 Euro netto im Jahr. Je nach Art der Arbeit kann der Satz abweichen; maßgeblich ist der Satz im Angebot.
Als veröffentlichte Rechenanker dienen das Hosting, das unsere Seite zur Laravel-Agentur je nach Last mit 15 bis 250 € netto im Monat beziffert, und der monatliche Architecture Health Audit mit automatisiertem Scan, Einordnung durch Marco Hochmuth und Report für 1.490 Euro netto im Monat. Beides ersetzt keine Wartung, zeigt aber, in welcher Größenordnung wiederkehrende Leistungen liegen. Unsere Wartungspakete beginnen bei 390 Euro netto im Monat mit rund 2 Stunden, 790 Euro netto mit rund 4 Stunden und 1.590 Euro netto mit rund 8 Stunden; Hosting kommt jeweils hinzu.
Prüfliste
Checkliste für Ihr nächstes Angebot
Legen Sie diese Punkte neben jedes Angebot. Was das Angebot nicht beantwortet, wird vor der Unterschrift nachgefragt.
Wartung, Support und Weiterentwicklung sind getrennt beschrieben.
Alle gepflegten Schichten sind genannt: Betriebssystem, PHP, Datenbank, CMS oder Framework, Pakete.
Rhythmus regulärer Updates und Frist für kritische Sicherheitsupdates stehen als Zahl im Vertrag.
Updates laufen vorher auf einem Testsystem, ein Rückweg ist beschrieben.
Backups: Häufigkeit, Aufbewahrung, Speicherort außerhalb des Servers, Wiederherstellungstest mit Intervall und gemessener Dauer.
Reaktions- und Lösungszeiten je Schweregrad, mit Servicezeiten und Meldeweg.
Ausschlüsse sind aufgelistet, jeweils mit Preis oder Verweis auf ein eigenes Angebot.
Hauptversionssprünge sind einer Leistung ausdrücklich zugeordnet.
Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisanpassung und die Einordnung als Dienst- oder Werkleistung sind geregelt.
Zugänge laufen auf Ihr Unternehmen, AVV und Übergabe zum Vertragsende sind mit Umfang und Preis vereinbart.
Angebot liegt vor, Prüfliste halb leer?
Gehen Sie die zehn Punkte mit Ihrem Anbieter durch, bevor Sie unterschreiben. Wie unsere Wartung Updates, Backups und Reaktionszeiten regelt, steht auf der Leistungsseite.
Rückfragen zum Vertrag
Häufige Fragen
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Für eine kleine Statamic- oder Laravel-Anwendung ohne laufende Weiterentwicklung ist ein halber bis ein Personentag pro Monat eine realistische Annahme, mit vielen Paketen oder Rufbereitschaft mehr. Dazu kommen Hosting, das wir je nach Last mit 15 bis 250 € netto im Monat ausweisen, und Lizenzen. Zu unserem Standard-Tagessatz von 1.500 Euro netto entspricht das 750 bis 1.500 Euro netto im Monat; maßgeblich ist der Satz im Angebot.
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Nein. Wartung hält eine Anwendung im beschriebenen Zustand sicher und lauffähig, neue Funktionen verändern diesen Zustand und gehören zur Weiterentwicklung mit eigenem Angebot. Kleine Anpassungen können über ein vereinbartes Stundenkontingent laufen, wenn der Vertrag das vorsieht.
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Laufen die Konten bei Hoster, Registrar, DNS und Code-Repository auf Ihr Unternehmen, werden nur die Benutzer des Dienstleisters entzogen und gemeinsam genutzte Passwörter geändert. Laufen sie auf den Dienstleister, braucht der Vertrag eine Pflicht zur Übertragung mit Frist. Dokumentation, aktuelles Backup und die Liste offener Punkte gehören zur Übergabe.
Nachweise
Quellen und Stand
Stand: 10.06.2026. Die Hinweise zu Vertragstypen und Auftragsverarbeitung sind keine Rechtsberatung.
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